Am 02. diesen Monats hat das Bundesverfassungsgericht das vom Bundestag erlassene Gesetz der Vorratsdatenspeicherung mit ihrem
Urteil gekippt.
Begründet wird das Urteil auf einem Konflikt mit dem Artikel 10 (Fernmeldegeheimnis) des Grundgesetzes. Die Maßnahmen würden nicht hinreichend gerechtfertigt werden und es könne keine Sicherheit im Umgang mit den erfassten Daten gewährleistet werden, so dass die bisherigen Daten, die gespeichert worden sind, umgehend von den Providern zu löschen sind.
Hier hat das demokratische System also einen glorreichen Sieg errungen und wir dürfen im Schatten der öffentlichen Kameras unsere Privatsphäre bewahren.
Quelle:
vorratsdatenspeicherung.de